UPD: Bis auf weiteres keine unabhängige Beratung für Patientinnen und Patienten

Seit dem 8.12. ist das Beratungsangebot der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) eingestellt. Laut Gesetz sollte zum 1.1.2024 die neue, von einer Stiftung getragene Patientenberatung ihre Arbeit aufnehmen. Von einem vollständigen Beratungsangebot für die Patientinnen und Patienten (laut Gesetz "ein zentral organisiertes digitales und telefonisches Informations- und Beratungsangebot und [...] in jedem Land regionale Informations- und Beratungsangebote") sind wir höchstwahrscheinlich noch Monate entfernt. Kathrin Vogler, Gesundheitsexpertin der Linken im Bundestag, hat deshalb eine Schriftliche Frage an die Bundesregierung gestellt. Die Bundesregierung kann selbst keine Frist angeben, wann dieser Schwebezustand ihrer Meinung nach beendet sein wird. Derweil stehen die Patientinnen und Patienten ohne unabhängige Beratung da. Dieses Desaster ist vor allem deswegen bemerkenswert, weil schon seit dem Beginn des Gesetzgebungsprozesses für die Neuaufstellung 2022 klar war, dass der Zeitplan für einen nahtlosen Übergang zu knapp ist. Zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage erklärt Kathrin Vogler:

"Die Reform der UPD wird zum Trauerspiel für die Patientinnen und Patienten. Ein geordneter Übergang wäre möglich gewesen, wenn die Regierung die Warnungen von Sachverständigen, Patientenorganisationen und Opposition ernst genommen hätte. Die Regierung setzt gesetzlich festgelegte Fristen unter Verweis auf eine "Übergangsphase" einfach außer Kraft. Die Patientinnen und Patienten haben das Nachsehen: Auf das vollständige Beratungsangebot müssen sie sicherlich noch Monate warten, derzeit ist nicht einmal die Homepage der Patientenberatung erreichbar."

Wortlaut von Frage und Antwort:

Frage Nr. 12/332:

Welches Beratungsangebot wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Stiftung Unabhängige Patientenberatung (UPD), die laut dem beschlossenen Gesetz "ihre Informations- und Beratungstätigkeit am 1. Januar 2024 aufnehmen" soll, im Januar 2024 anbieten können, und zu welchem Datum wird die Stiftung ihr volles Beratungsangebot (laut Gesetz "ein zentral organisiertes digitales und telefonisches Informations- und Beratungsangebot und [...] in jedem Land regionale Informations- und Beratungsangebote") zur Verfügung stellen können?

Antwort:

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin hat die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) am 13. Dezember 2023 als rechtsfähig anerkannt. Die neue Stiftung UPD arbeitet bereits daran, so schnell wie möglich die Beratung in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen wieder anbieten zu können. Es ist davon auszugehen, dass es dabei übergangsweise zu Einschränkungen in der Beratung kommt. Solche Einschränkungen gab es auch in der Vergangenheit in Übergangsphasen der UPD. Mit der Verstetigung der UPD als Stiftung wird dafür Sorge getragen, dass dies in Zukunft nicht mehr vorkommen wird. Die Stiftung beschäftigt sich bereits mit Fragen der möglichen Ausgestaltung des Beratungs- und Informationsangebots insbesondere in der Startphase. Im Übrigen obliegt die nähere Ausgestaltung des Beratungs- und Informationsangebots nach § 65b Absatz 2 Satz 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) grundsätzlich dem Stiftungsvorstand. Für die Startphase wurde ein Gründungsvorstand bestellt.

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