Schriftliche Fragen im Juli

zur elektronischen Gesundheitskarte mit Foto

 

Oktober 2013: Dies war der Stand im Jahr 2011 bzw. 2012.  Bitte beachten Sie unbedingt den aktuellen Stand – vgl.  Pressemitteilung vom 1. Oktober 2013


1. Welche negativen Folgen (wie beispielsweise Verweigerung der Durchführung der gesundheitlichen Versorgung nach dem Sachleistungsprinzip oder finanzielle Sanktionen durch die Krankenkasse) kann es für gesetzlich Krankenversicherte haben, wenn sie der Aufforderung, ein Foto für die Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte zur Verfügung zustellen, nicht nachkommen? 

2. Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen, Druck auf die Versicherten auszuüben, ein Foto für die Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte zuzusenden, auch wenn diese der elektronischen Gesundheitskarte aufgrund von datenschutzrechtlichen Bedenken und befürchteten negativen Auswirkungen auf die Arzt-Patient-Interaktion skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen?

 Antwort auf die Fragen als PDF