Integrationsgesetz der Bundesregierung lässt Kommunen und Geflüchtete im Regen stehen

Pressemitteilung Kathrin Vogler, MdB

Die „schwarze Null“ im Bundeshaushalt gefährdet das friedliche Miteinander in unserer Gesellschaft. Zudem zahlen wir einen hohen Preis, für die Mittel, die die Kosten vor Ort nicht decken werden. Das so genannte Integrationsgesetz stellt Geflüchtete unter den Generalverdacht der Integrationsunwilligkeit und stellt die Sanktionsmöglichkeiten in den Vordergrund.

Die Integration von Geflüchteten ist eine wichtige Aufgabe für die Zukunft. Geschultert wird sie von den Kommunen in Deutschland. Die Bundestagsabgeordnete Kathrin Vogler, LINKE, Kreis Steinfurt, unterstützt den gestern veröffentlichten Appell des Städtetags NRW an Bund und Land die Kommunen dabei stärker zu unterstützen:

„Die Integration von Geflüchteten ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Bund und Länder stehen in der Pflicht für eine ausreichende Finanzierung vor Ort Sorge zu tragen. Andernfalls werden die Städte und Gemeinden sich gezwungen sehen, die Mittel über die Erhöhung kommunaler Abgaben zu erwirtschaften. Die „schwarze Null“ im Bundeshaushalt gefährdet so das friedliche Miteinander in unserer Gesellschaft.“

In den Jahren 2016, 2017 und 2018 fließen jeweils rund 430 Millionen Euro vom Bund an das Land NRW. Die Mittel hatte der Bund im Rahmen der Verabschiedung des Integrationsgesetzes zugesagt. Um deren Verwendung besteht seither ein Tauziehen zwischen den Kommunen und der Landesregierung. Kathrin Vogler sagt: „Abgesehen davon, dass die Mittel nicht die Kosten vor Ort decken werden, zahlen wir einen hohen Preis. Das so genannte Integrationsgesetz stellt Geflüchtete unter den Generalverdacht der Integrationsunwilligkeit und stellt die Sanktionsmöglichkeiten in den Vordergrund. Das wird, genauso wie bei Beziehern von Hartz-IV, zu Diskriminierung und fehlender gesellschaftlicher Teilhabe führen. Es ist schade, dass der Städtetag hiergegen keine Position bezieht.“