Hilfe bei Hinterbliebenen-Ansprüchen

Kathrin Vogler, MdB

Anfang März 2011 betrat eine sichtbar verzweifelte Dame das Wahlkreisbüro. Ihr Ehemann war vor 5 Monaten verstorben und das Landesamt für Besoldung hatte Frau I. bisher nur vorläufige Abschläge der ihr zustehenden Hinterbliebenenansprüche gezahlt. Auch konnte und wollte das Landesamt Frau I. die Berechnungsgrundlagen nicht erläutern.

Da die bisherigen Zahlungen so gering waren, dass Frau I. ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten konnte, gaben ihr die Mitarbeiter im Büro den Rat, bis zur Klärung der Situation Hartz IV-Leistungen zu beantragen. Dieses hat Frau I. sogleich getan und im Büro wurde ihr geholfen, die Vordrucke auszufüllen. Die ihr zustehenden Leistungen wurden auch sofort genehmigt, so dass Frau I. ihren täglichen Verpflichtungen wieder nachkommen konnte.

Eine Nachfrage beim Landesamt für Besoldung durch das Wahlkreisbüro brachte dann auch ein schnelles Ergebniss.  Der endgültige Witwen-Bezug wurde in der Zwischenzeit ermittelt und  auch grundlegend erläutert, so dass für Frau I. hier vor Ort alles erklärt werden konnte und auch ihre finanzielle Situation wieder geklärt ist.   

 

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