Mehr Transparenz bei Organspenden ist nötig, das Transplantationsregistergesetz der Bundesregierung jedoch schlecht gemacht

Rede im Deutschen Bundestag

Mit dem Vorhaben eines öffentlichen Registers, das sämtliche Daten rund um Organspende und Transplantation erfasst, greift die Bundesregierung endlich eine Forderung der LINKEN auf. Doch das Gesetz der Bundesregierung ist schlecht gemacht: Es sollen die dieselben Organisationen mit der Errichtung beauftragt werden, die sich bisher als unfähig oder unwillig erwiesen haben, wirkliche Transparenz in der Transplantationsmedizin herzustellen, und die das Vertrauen der Bevölkerung verloren haben. Zudem sollen die Kosten allein von den gesetzlich Versicherten bezahlt werden. Kathrin Vogler erläutert auch weitere Kritikpunkte der LINKEN in ihrer Rede vor dem Bundestag am 7.7.2016.

Mit dem Vorhaben eines öffentlichen Registers, das sämtliche Daten rund um Organspende und Transplantation erfasst, greift die Bundesregierung endlich eine Forderung der LINKEN auf. Doch das Gesetz der Bundesregierung ist schlecht gemacht: Es sollen die dieselben Organisationen mit der Errichtung beauftragt werden, die sich bisher als unfähig oder unwillig erwiesen haben, wirkliche Transparenz in der Transplantationsmedizin herzustellen, und die das Vertrauen der Bevölkerung verloren haben. Zudem sollen die Kosten allein von den gesetzlich Versicherten bezahlt werden. Kathrin Vogler erläutert auch weitere Kritikpunkte der LINKEN in ihrer Rede vor dem Bundestag am 7.7.2016.

Rede von Kathrin Vogler

zu TOP 28:

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters Drucksache 18/8209

 

(Anrede)

mit dem Vorhaben eines öffentlichen Registers, das sämtliche Daten rund um Organspende und Transplantation erfasst, greift die Bundesregierung endlich eine Forderung der LINKEN auf.

Wir erinnern uns: 2012 erschütterte ein Transplantationsskandal die Republik. Mediziner in verschiedenen Kliniken hatten Patientendaten manipuliert, um die eigenen Patienten in der Warteliste für ein Spenderorgan weiter vorne zu platzieren.

Bereits am 31.01.2013 hat meine Fraktion in einem Antrag auf Bundestagsdrucksache 17/12225 ein umfassendes Register für Transplantationen gefordert, um so die medizinische Versorgung zu verbessern, Transparenz und Vertrauen zu erhöhen sowie Fehlverhalten zu bekämpfen. Im Sommer vor 3 Jahren haben wir dann in einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen nochmals eine einheitliche und umfassende Datenerhebung im gesamten Prozess der Transplantationsmedizin gefordert.

Vor diesem Hintergrund will ich erläutern, warum der Gesetzentwurf der Bundesregierung für DIE LINKE dennoch nicht zustimmungsfähig ist.

Erstens sind wir der Auffassung, dass ein solches Register zwingend in die öffentliche Hand gehört. Genau dieselben Organisationen mit der Errichtung zu beauftragen, die sich bisher als unfähig oder unwillig erwiesen haben, wirkliche Transparenz in der Transplantationsmedizin herzustellen – also Bundesärztekammer, die Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen - das ist nicht geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Organspende wieder herzustellen.

Zweitens sollen wieder einmal ausschließlich die gesetzlich Versicherten dieses Register finanzieren. Zu Beginn dieser Wahlperiode hat die Regierungskoalition aus Union und SPD die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen zulasten der Beschäftigten und zugunsten der Unternehmen verändert. Alle künftigen Kostensteigerungen zahlen nun die Versicherten allein. Das führt bei der Bundesregierung nun schon wieder zu einer unglaublichen Großzügigkeit auf Kosten der Beitragszahler. Wieder einmal verlagern Sie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die eigentlich aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren wäre, auf die Krankenkassen. Und die Privatversicherungen dürfen, müssen aber nicht mitfinanzieren. Das nenne ich Klientelpolitik der allerfeinsten Sorte.

Drittens gibt es Zweifel, ob Ihnen die Balance zwischen Datenschutz und Datenvollständigkeit mit diesem Gesetz gelungen ist. In der Anhörung haben verschiedene Sachverständige darauf hingewiesen, dass der Nutzen eines solchen Registers sehr von der Vollständigkeit der erhobenen Daten abhängt. Dass die PatientInnen in die Speicherung ihrer Daten ausdrücklich einwilligen müssen, kann in diesem speziellen Fall dazu führen, dass die Daten nicht repräsentativ genug sind. Auch könnten einzelne Transplanteure oder Zentren mögliches Fehlverhalten dadurch verschleiern, dass diese Einwilligung einfach nicht eingeholt wird und die Daten nicht übermittelt werden.

Wäre Ihnen der Schutz der sensiblen Patientendaten wirklich so wichtig, dann müssten Sie vor allem die Bundesdatenschutzbehörde für die zusätzlichen Aufgaben mit zusätzlichen Planstellen ausstatten, aber das unterlassen Sie. Datenschutz ohne Datenschützer ist nur ein Potemkinsches Dorf, eine schöne Fassade mit nichts dahinter.

Trotz dieser Kritikpunkte hätten wir diesem Gesetz eventuell zustimmen können, hätten Sie es nicht noch missbraucht, um mit einem Änderungsantrag schnell noch eine üble Verschlimmbesserung des Pflegestärkungsgesetzes II durchzuschleusen. Demnächst sollen die Pflegekassen zur Hälfte auch die medizinische Behandlungspflege von Intensivpflegepatienten in der häuslichen Pflege übernehmen.

DIE LINKE fordert, gemeinsam mit Verbänden, Gewerkschaften und Interessenvertretungen der Betroffenen, dass medizinische Behandlungskosten für alle Patientinnen und Patienten in voller Höhe von den Krankenkassen getragen werden müssen - unabhängig davon, ob der Patient auch noch Pflegebedarf hat, unabhängig davon, ob er oder sie zuhause lebt, im Heim wohnt oder im Krankenhaus liegt. Weil ja die Pflegeversicherung immer nur einen Teil der Kosten trägt, drohen mit dieser Regelung gerade für die schwer Kranken, die zum Beispiel 24 Stunden am Tag beatmet werden müssen, hohe Eigenanteile. Oder die Kosten werden auf die Sozialhilfeträger, also auf die Kommunen, verlagert. Das machen wir nicht mit!

Weil wir diese spezielle Regelung vehement ablehnen, können wir auch dem Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters nicht zustimmen.