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Mindestlohn in der Pflegebranche

Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/2768

Der im Juli vom Bundeskabinett beschlossene Branchenmindestlohn in der Pflege ist sowohl auf seinem Niveau als auch mit seinem Geltungsbereich unzureichend und wird den außerordentlichen Belastungen für die Beschäftigten nicht gerecht. Die Kleine Anfrage fragt nach den Vorhaben der Bundesregierung, mit denen diese die möglichen Mindestlohnumgehungen ausschließen will und nach den Sachgründen für die Geltungseinschränkung.

Private Krankenversicherer verlangen von Frauen gleichen Alters und mit gleichem Gesundheitsstatus zum Teil deutlich höhere Versicherungsprämien als von Männern. Das ist ein Skandal! Zwar dürfen per Gesetz Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen bei der Prämienberechnung keine Rolle spielen. Es drängt sich aber der Verdacht auf, dass genau dies über einen kalkulatorischen Trick der Versicherer geschieht.

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