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Nach der seit März 2009 rechtskräftigen UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 19) haben auch Menschen mit Behinderungen das Recht zu wählen, wo und mit wem sie wohnen und dürfen nicht gezwungen werden, in besonderen Wohnformen (Heimen) zu leben. Dem widerspricht der Kostenvorbehalt in § 13 SGB XII, der - so der Antrag - gestrichen werden soll.

Das Bundessozialgericht hat die Auffassung der LINKEN vollumfänglich bestätigt. Die Deckungslücke bei privat krankenversicherten ALG-II-Beziehenden widerspricht dem Recht auf Sicherung des verfassungsmäßigen Existenzminimums. Was dieses Urteil nun konkret für die Betroffenen bedeutet, fragt diese Kleine Anfrage ab.

Patientinnen und Patienten sollen entscheiden können, in welchem Land der EU sie sich behandeln lassen. Kostenerstattung nach dem Herkunftslandprinzip. 2006 wurden Gesund-heitsdienstleistungen aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen, jetzt wird "Bolkestein light" durch die Hintertür eingeführt. Die soziale Ungleichheit verschärft sich, nur Personen mit einem hohen Einkommen können sich diese Mobilität leisten. Die Versorgung in den ärmeren Ländern verschlechtert sich durch Mittelentzug.

Wie ist die Versorgungslage der Zivilbevölkerung mit Traumatherapeutinnen und -therapeuten einzuschätzen (bitte aufschlüsseln nach Opfergruppen: Opfer häuslicher Gewalt, Opfer sexueller Gewalt, Unfallopfer, Opfer allgemeiner Kriminalität, traumatisierte politisch Verfolgte, traumatisierte Kriegsflüchtlinge) und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine bedarfsgerechte Versorgung, wo sie nicht besteht, sicherzustellen?

Gesundheitsversorgung im Basistarif

Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/4592

Seit dem 1. Januar 2009 sind im Zuge einer allgemeinen Versicherungspflicht alle privaten Krankenversicherungen verpflichtet, ihren Versicherten einen Vertrag im Basistarif anzubieten, dessen Leistungen mit denen der gesetzlich Versicherten vergleichbar sein soll. Die Versicherten im Basistarif berichten über große Schwierigkeiten, behandelt zu werden und nicht mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden. Die KA soll Fragen um den Basistarif klären und öffentlich machen.

Zusatzbeiträge zum Jahr 2011

Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/4578

Es sollen Daten über Zusatzbeiträge (Kopfpauschalen) herausgefunden werden, die öffentlich kritisierbar sind. So z.B. die Festsetzung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags nach § 242a SGB V auf 0,00 Euro. Dies hat zur Folge, dass ALG-II-Bezieher die Zusatzbeiträge komplett selbst zahlen müssen.

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