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Schriftliche Frage zur Zusammensetzung der in den Bundesministerien Tätigen

(Monat März 2010, Arbeits-Nr. 3/390)

 

Frage:

Wie viele der in den verschiedenen Bundesministerien Tätigen sind von Unternehmen bzw. Verbänden entsandt, standen auf den Gehaltslisten der Verbände bzw. Unternehmen bzw. werden auch während ihrer Tätigkeit in den Bundesministerien weiterhin von diesen bezahlt (bitte detailliert auflisten) und in welchen Positionen bzw. Arbeitsbereichen sind diese von Verbänden oder Unternehmen entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien tätig?

Antwort:

Die Beschlüsse des Haushalts- und Innenausschusses des Deutschen Bundestages so-wie Ziffer 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung über den Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bun-desverwaltung vom 26. Juli 2008 verpflichten die Bundesregierung zu einer halbjährlichen Berichterstattung über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung. Der aktu-elle Bericht wird dem Haushaltsausschuss und dem Innenausschuss zurzeit vorgelegt. Er erfasst die in den Ministerien tätigen, von anderen Stellen entsandten Personen für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2009. Hiernach waren in dieser Zeit 4 Personen von Verbänden bzw. Unternehmen in Bundesministerien tätig. In drei Fällen wurden sie von der entsendenden Stelle bezahlt. Ein Einsatz erfolgt im Rahmen eines Personalaus-tausches.

Ministerium entsendende Stelle von entsendender Stelle weiterhin be-zahlt Position / Arbeitsbereich
AA Bundesverband der Deutschen Industrie Ja, Personalaustausch Mitarbeit; Referat 402 Instrumente der Außenwirtschafts-förderung, Verbände, Kammern, Bundesagentur für Außenwirtschaft, Messen
BMBF VDI/VDE Innovation und Technik GmbH* Nein Mitarbeit; Referat Wissen-schaftsanalysen, Wissen-schaftskommunikation, For-schungskoordination
BMBF VDI Technologiezent-rum GmbH* Ja Mitarbeit, referat Sicherheitsforschung
BMBF VDI/VDE Innovation und Technik GmbH* Ja Mitarbeit, Referat Mikrosystemtechnik
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