Zum Hauptinhalt springen

Änderungsantrag Bundeshaushaltsgesetz 2011: Einzelplan 15

Änderungsantrag – Drucksache Nr. 17/3829

Trotz der Verpflichtung der Bundesländer zur Übernahme der Investitionskosten in Kran-kenhäusern ist in den vergangenen Jahren ein Investitionsstau von 50 Mrd. Euro entstanden. Dieser Stau kann mittelfristig nicht allein von den Bundesländern behoben werden. Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb, dass sich der Bund an diesen Kosten zu 50 Prozent beteiligt. Mit einer jährlichen Finanzhilfe von 2,5 Mrd. Euro aus Bundesmitteln kann der heute bestehende Investitionsbedarf bei den Krankenhäusern in den kommenden zehn Jahren abgebaut werden.

Änderungsantrag Bundeshaushaltsgesetz 2011: Einzelplan 15

Änderungsantrag – Drucksache Nr. 17/3828

Bei Gesundheitsförderung und Prävention handelt es sich um gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Aus diesem Grund bentragt DIE LINKE für einen Fonds für Gesundheitsförderung und Prävention 1 Milliarde Euro. Deutschland braucht eine funktionsfähige Infrastruktur für Gesundheitsförderung und Prävention, die nicht allein aus Mitteln der Sozialverischerungen aufgebaut und unterhalten werden kann.

Änderungsantrag Bundeshaushaltsgesetz 2011: Einzelplan 15

Änderungsantrag – Drucksache Nr. 17/3827

DIE LINKE beantragt 500 Millionen Euro für die Förderung der nicht-kommerziellen Phar-ma-Forschung. Denn nur eine von den Pharmakonzernen unabhängige Forschung kann gewährleisten, dass Ergebnisse nicht verfälscht werden. Daher brauchen nichtkommerzielle klinische Forschung an Universitäten und außeruniversitären Instituten industrieunabhängige Unterstützung.

Änderungsantrag Bundeshaushaltsgesetz 2011: Einzelplan 11

Änderungsantrag – Drucksache Nr. 17/3820

DIE LINKE beantragt, dass die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umgesetzt wird und unter anderem die Schaffung umfassender Barrierefreiheit angegangen wird. Dafür sollen 500 Mio. € bereitgestellt werden.

Um das Defizit des Gesundheitsfonds auszugleichen und damit Zusatzbeiträge zu verhindern, ist Röslers Kopfpauschale der falsche Weg. Hierzu gibt es kurzfristige Alternativen. Langfristig führt an der Einführung einer Bürgerversicherung aber kein Weg vorbei.

Die Bundesregierung plant eine Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes und folgt damit der Empfehlung einer Zulassung von Fertigarzneimitteln mit Cannabis-Extrakt. Dabei existieren eine Reihe von offenen Fragen zur medizinischen Verwendung von Cannabis. Unter anderem geht es um die Praxis der bisherigen Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis, sowie die Kosten für Patientinnen und Patienten bei legaler Verwendung von Cannabis oder synthetischen Cannabinoiden.

Zurück zum Kopf der Seite