Kleine Anfrage Patientenberatung
Deutscher Bundestag Drucksache 18/…
18. Wahlperiode Datum
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Herbert
Behrens, Matthias W. Birkwald, Inge Höger, Katja Kipping, Caren Lay, Ralph
Lenkert, Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann, und der Fraktion
DIE LINKE.
Sicherstellung der Unabhängigkeit von Einrichtungen der Patientenberatung
Die Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung
(gemäß § 65b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch [SGB V]) über Finanzmittel der
Krankenkassen ging bislang über fünf Jahre und wurde bis Ende 2015 an die
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), eine Bietergemeinschaft
aus gemeinnützigen Organisationen (Sozialverband VdK, Bundesverband
Verbraucherzentrale sowie ein Verbund aus Sozialverband Deutschland,
Bundesarbeitsgemeinschaft Patientenstellen und –initiativen u.a.) vergeben. Ab
2016 wird die Laufzeit auf sieben Jahre erhöht. Patientinnen und Patienten
sollen über diese Einrichtungen in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen
Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei informiert und beraten werden. Ziel ist,
die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im
Gesundheitssystem aufzuzeigen.
Nach Presseinformationen (vgl. z.B. Neue Westfälische vom 29.06.2015) soll
die Firma Sanvartis GmbH, die in Duisburg ein Callcenter betreibt, den
Zuschlag für die Fortführung der Patientenberatung ab 2016 erhalten. Da sich
diese Firma bislang nicht zuletzt über Aufträge von Krankenkassen und
Pharmakonzernen finanziert, wird laut diesen Medienberichten deren
Unabhängigkeit bei der Beratung von Patientinnen und Patienten in Zweifel
gezogen. Auf der Homepage des Unternehmens ist nachzulesen, dass jede/r
dritte Versicherte, der bei seiner/ihrer Krankenkasse anruft, im Callcenter von
Sanvartis landet (vgl.
www.sanvartis.de/fileadmin/downloads/Heidenblut_Sanvartis_final.pdf). Auch
Ärzte- und Zahnärzteorganisationen warnen vor einer solchen Entscheidung und
fordern insbesondere den Patientenbeauftragten der Bundesregierung auf, eine
offensichtlich beabsichtigte Vergabeentscheidung an eine Callcenter-Firma, die
auch für Krankenkassen tätig ist, zu revidieren (vgl.
www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/pm15/150630_Patientenberatung.pdf).
Viele Patientinnen und Patienten wenden sich nämlich nicht nur dann an
Beratungseinrichtungen, wenn sie Probleme bei der ärztlichen Behandlung oder
mit anderen Dienstleistern haben, sondern auch häufig bei Streitfällen mit
Krankenkassen, Entscheidungen bei der Auswahl der Krankenversicherung und
in ähnlichen Fällen. Daher ist es für die Ratsuchenden wichtig, darauf vertrauen
zu können, dass die Beratung wirklich völlig unabhängig erfolgt.
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Die derzeitige Beratung durch die UPD erfolgt nicht über ein Callcenter. Es gibt
zwar eine bundesweite kostenlose Beratungstelefonnummer, doch wird von dort
nach einem zentral organisierten Verteilschlüssel zu den Beraterinnen und
Beratern in den 21 regionalen Beratungsstellen durchgestellt. Die Hälfte der
Ratsuchenden wendet sich laut Selbstdarstellung ohnehin gezielt an die
nächstgelegene Beratungsstelle, ein Drittel davon nutzt die direkte Beratung und
das persönliche Gespräch, da neben einer allgemeinen Beratung auch oft weitere
Unterstützung vor Ort zur Lösung ihrer Probleme gesucht würde (vgl.
www.patientenberatung.de). Mit 21 Zweigstellen ist eine Beratungsstelle der
UPD für schätzungsweise mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung in
weniger als einer Stunde erreichbar.
Zudem wird die Unabhängigkeit der UPD dadurch gewährleistet, dass ihre drei
Gesellschafter direkt oder indirekt zu jenen Organisationen zählen, die in
Deutschland maßgeblich für die Wahrnehmung der Interessen von Patientinnen
und Patienten (nach § 140f und g SGB V) sind und in der
Patientenbeteiligungsverordnung als unabhängig und neutral ausgewiesen sind.
Die Einnahme der Patientensicht ist daher für die rund 70 ausgebildeten
Fachkräfte mit Hochschulabschluss und einschlägiger Berufserfahrung, die für
die UPD als Beraterinnen und Berater tätig sind, selbstverständlich.
Diesen Vorteilen der UPD steht das Versprechen von Sanvartis gegenüber, rund
um die Uhr und nicht nur von 10 bis 18 Uhr (Donnerstag bis 20 Uhr) erreichbar
zu sein. Durch die ab 2016 erfolgende deutliche Erhöhung der Fördermittel
könnte jedoch auch im Rahmen der derzeitigen Strukturen der UPD ein Ausbau
erfolgen.
Laut Gesetz erfolgen die Vorbereitung der Vergabe der Fördermittel und die
Entscheidung darüber durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen im
Einvernehmen mit der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für die
Belange der Patientinnen und Patienten. Diese haben sich bei der Vergabe und
während der Förderphase durch einen Beirat beraten zu lassen, der unter der
Leitung der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der
Patientinnen und Patienten mindestens zweimal jährlich tagt. Dem Beirat
gehören auch Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaften und
Patientenorganisationen, zwei Vertreterinnen oder Vertreter des
Bundesministeriums für Gesundheit und eine Vertreterin oder ein Vertreter des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz an.
Zwar darf der Spitzenverband Bund der Krankenkassen laut Gesetz auf den
Inhalt oder den Umfang der Beratungstätigkeit keinen Einfluss nehmen. Falls
aber ein Unternehmen, das im Auftrag von Krankenkassen arbeitet, den
Zuschlag erhält, wäre nicht auszuschließen, dass deren Geschäftsinteressen in
die Beratungsinhalte hineinfließen könnten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung Presseberichte
wahrheitsgemäß, denen zufolge das Unternehmen Sanvartis GmbH aus
Duisburg die Fördermittel für die unabhängige Patientenberatung ab 2016
übertragen bekommen wird?
b) Falls nein, ging der Zuschlag an eine Tochterfirma von Sanvartis?
2. Wann fiel die Entscheidung über die Vergabe bzw. falls noch nicht erfolgt,
wann wird sie fallen, und wann wird sie öffentlich verkündet?
3. a) Welche Haltung hatte bzw. hat der Patientenbeauftragte der
Bundesregierung in dem Auswahlverfahren?
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b) Stimmen Medienberichte, denen zufolge der Patientenbeauftragte
Laumann geäußert haben soll, „Ich werde meine Zustimmung nur geben,
wenn die Unabhängigkeit sowie ein hohes Maß an Qualität, Regionalität
und Bürgernähe gewährleistet sind" (vgl. www.all-
in.de/nachrichten/deutschland_welt/politik/Aerztepraesident-Groehe-muss-
Unabhaengigkeit-der-Patientenberatung-sichern;art15808,2000739)?
c) Wie ist in diesem Zusammenhang nach Ansicht der Bundesregierung
dabei Qualität nachzuweisen?
d) Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung Regionalität nachzuweisen?
e) Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung Bürgernähe nachzuweisen?
f) Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung Unabhängigkeit
nachzuweisen?
g) Um welche Form der Unabhängigkeit (rechtliche, finanzielle,
wirtschaftliche, personelle etc.) sollte es sich dabei handeln?
4. Inwiefern sieht die Bundesregierung ein immanentes Problem darin, dass
die Patientenberatung einerseits gesetzlich auch dafür gedacht ist,
„Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen“ (vgl. § 65b SGB V),
der Zuschlag andererseits aber durch den GKV-Spitzenverband und einem
Vertreter der Bundesregierung erteilt werden, die diese Problemlagen direkt
betreffen können oder die diese Problemlagen der Ratsuchenden
hervorgerufen haben können?
5. Welche Rolle spielt der Beirat, und in welchem Stadium wird er wie
eingeschaltet?
6. Wann hat der Beirat den Vergabeausschuss beraten?
7. Welche Position haben die Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaften
und Patientenorganisationen im Beirat vertreten?
8. Gab es Kritik an dem Ausschreibungsverfahren? Wenn ja, von wem, und
wie wurde diese begründet?
9. Welche Rolle spielen für den Patientenbeauftragten der Bundesregierung
die möglichen Auswirkungen der Vergabeentscheidung auf bestehende
Beratungsstrukturen der Patientenorganisationen und Sozialverbände?
10. Inwiefern ist die Qualitätssicherung, die aufwändig während des
Pilotprojekts evaluiert wurde, auf vollkommen neuartige Strukturen
übertragbar?
11. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Fragen und
Beschwerden über Krankenkassen und dem GKV-Leistungskatalog bei der
Tätigkeit der UPD (bitte wenn möglich mit Zahlen unterlegen)?
12. Inwiefern hält die Bundesregierung es grundsätzlich für sachgerecht, dass
eine Institution eine Ausschreibung durchführt, deren Gewinner vom
Ausschreibenden gesetzlich unabhängig sein soll?
13. Inwiefern werden die Entscheidungsgründe für die Auswahl und die
Unterschiede bei den Bewerbungen im Nachhinein transparent gemacht?
14. Welche Lösungsmechanismen gibt es nach Ansicht der Bundesregierung,
wenn sich der GKV-Spitzenverband und der Patientenbeauftragte nicht auf
den Zuschlag für eine Bewerbung einigen können?
15. Sieht die Bundesregierung einen grundsätzlichen Unterschied zwischen
einem kommerziellen und einem gemeinnützigen Anbieter von
Beratungsleistungen für Versicherte und Patientinnen und Patienten?
16. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Interessenkonflikt beim GKV-
Spitzenverband, dem es einerseits verboten ist, Einfluss auf die
Patientenberatung zu nehmen und der andererseits durch die
Zuschlagserteilung die Möglichkeit hat, eine bestimmte Arbeitsweise zu
präferieren?
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17. Inwiefern wäre der Gesetzgeber nach Kenntnis der Bundesregierung frei,
eine unbefristete Beauftragung für die Beratung von Versicherten und
Patientinnen und Patienten durch Änderung von § 65b SGB V zu
ermöglichen?
18. Erwägt die Bundesregierung eine Gesetzesänderung, um den Kreis
derjenigen, die sich um die Fördermittel nach § 65b SGB V bewerben
können, einzuschränken?
19. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung, die
belegen könnten, dass der mit der regelmäßigen Ausschreibung verbundene
Wettbewerb trotz der damit verbundenen personellen Diskontinuität bei
den Beraterinnen und Beratern zu einer höheren Qualität der
Patientenberatung führen würde als eine kontinuierliche Förderung?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Dokumentation der UPD
(Monitor Patientenberatung, verschiedenen Jahrgänge)? Ist der neue
Anbieter verpflichtet, diese bereits bestehende Dokumentation inhaltsgleich
fortzuführen?
21. Wie viel haben die Pilotphase der UPD und deren Evaluierung gekostet?
22. Welche bisherigen Einnahmequellen und Auftraggeber von Sanvartis sind
der Bundesregierung bekannt?
23. Wieviel Prozent derjenigen, die sich per Telefon an ihre Krankenkasse
wenden, landen nach Erkenntnissen der Bundesregierung bei Sanvartis?
24. a) Hat die Bundesregierung, die ja mit dem Patientenbeauftragten im
Vergabeausschuss sitzt und zudem zwei Vertreterinnen und Vertreter in den
Beirat entsendet, Einblick in Unterlagen, wie sich die Firma Sanvartis bzw.
eine Tochterfirma, die sich um die Fördermittel beworben hat und den
Zuschlag erhalten könnte, ab 1.1.2016 fachlich qualifiziertes Personal
beschaffen möchte?
b) Würde es sich teilweise auch um Beschäftigte handeln, die bislang schon
bei Sanvartis Beratung für Krankenkassen oder Pharmakonzerne machten?
c) Würde es sich den Unterlagen zufolge um Neueinstellungen handeln, die
noch keine ausreichende Qualifikationen und Erfahrungen aus dem Bereich
der Patientenberatung aufweisen können?
d) Wird Sanvartis bzw. eine Tochterfirma, die sich um die Fördermittel
beworben hat und den Zuschlag erhalten könnte, wie bei der bisherigen
UPD Hochschulabschluss, Qualifikation und Schulungen zur Bedingung
machen?
25. Ist den Bewerbungsunterlagen von Sanvartis (bzw. einer Tochterfirma, die
sich um die Fördermittel beworben hat und den Zuschlag erhalten könnte)
zufolge auch der Aufbau eines flächendeckenden Angebots von
Beratungsstellen mit persönlichen und telefonischen Sprechzeiten
vorgesehen? Wenn nein, wie können Ratsuchende, die das direkte Gespräch
suchen und auch zusammen mit der Beraterin bzw. dem Berater in
Unterlagen Einsicht nehmen wollen, dies bewerkstelligen?
26. Falls nicht Sanvartis, sondern eine Tochterfirma an dem
Ausschreibungsverfahren um die Fördermittel für die Patientenberatung
teilgenommen hat, ist der Bundesregierung bekannt, seit wann es diese
Tochterfirma gibt, und in welcher Rechtsform diese tätig ist?
27. Welche weiteren Auftraggeber hat diese Firma nach Erkenntnissen der
Bundesregierung?
28. Welche fachlichen Qualifikationen dieser Tochterfirma sind der
Bundesregierung bekannt?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/…
29. Wer sind die Gesellschafter und Geschäftsführer der Sanvartis GmbH und
ihrer Tochterfirmen (bitte jeweils nach Geschäftsanteilen aufschlüsseln)?
Wie hoch ist das haftende Stammkapital? Was ist der Geschäftszweck der
Sanvartis GmbH sowie deren Tochterunternehmen?
Berlin, den […]
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
