Gegen Kopfpauschale und Zuzahlungen - für die solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung!
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag erste Eckpunkte für eine weitere Entsolidarisierung des Gesundheitswesens gesetzt. Sie will die Entkoppelung der Krankenversicherungskosten von den Einkommen, das heißt auf Deutsch: sie setzt den von den Vorgängerregierungen zaghaft begonnenen Kurs der Umstellung von einer solidarischen Versicherung auf eine Kopfpauschale fort.
Schon heute führen Beitragsbemessungsgrenzen, Zuzahlungen und Quartalsprämien dazu, dass Menschen mit hohem Einkommen prozentual weniger für ihre Krankenversicherung aufwenden müssen als Menschen mit geringerem Einkommen. So zahlen etwa Bundestagsabgeordnete in der gesetzlichen Krankenversicherung etwa 3,8 Prozent ihres Einkommens für denselben Versicherungsschutz wie ArbeitnehmerInnen mit mittlerem Einkommen, die mit 7,9 Prozent ihres Einkommens zu Kasse gebeten werden. Die Zuzahlungen zu Medikamenten, Behandlungen und Hilfs- und Heilmitteln verschlechtern dieses Verhältnis weiter zu Ungunsten von Menschen mit geringerem Einkommen.
Die Beiträge der ArbeitgeberInnen für die Krankenversicherung sollen auf Dauer bei 7 Prozent eingefroren oder sogar gesenkt werden. Statt dessen soll eine Kopfpauschale eingeführt werden, die dann für alle den gleichen Betrag kostet - für die Managerin ebenso wie für den Gebäudereiniger. Menschen mit geringem Einkommen sollen dann einen Antrag stellen, um Zuschüsse zu diesen Pauschalbeiträgen zu erhalten. Das bedeutet nicht nur einen immensen bürokratischen Aufwand, sondern macht auch Versicherte zu BittstellerInnen beim Staat!
Gleichzeitig sollen auch Kranke noch stärker als bisher durch Zuzahlungen und Festbetragsregelungen zur Kasse gebeten werden, wie wir das heute schon vom Zahnersatz kennen. Die Folge: immer mehr Menschen werden sich auch notwendige Behandlungen nicht mehr leisten können.
DIE LINKE im Bundestag hat schon in der letzten Wahlperiode das Konzept einer sozialen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung vorgelegt, in der alle Bürgerinnen und Bürger nach ihrem Einkommen denselben Anteil in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Auch Einkommen, die nicht aus abhängiger Beschäftigung stammen, wie Mieten, Zinsen, Unternehmergewinne oder Boni würden einbezogen, eine Beitragsbemessungsgrenze ist nicht vorgesehen. Durch die Einbeziehung aller Menschen und aller Einkünfte könnte der Prozentsatz der Kranken- und Pflegeversicherung deutlich sinken und das Gesundheitswesen trotzdem ausreichend finanziert werden - ohne Praxismaut und Zuzahlungen!

