Beitragsschulden bis Ende des Jahres erlassen bekommen
Menschen, die trotz der Versicherungspflicht bisher noch keine Krankenversicherung abgeschlossen haben, haben noch bis zum Ende dieses Jahres die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen ihre Beitragsschulden erlassen zu bekommen. Darauf weist die Gesundheitsexpertin der LINKEN im Bundestag, Kathrin Vogler, hin.
Vogler erläutert: „Diese Menschen sind häufig aufgrund geringer Einkommen über Jahre nicht in der Lage gewesen, eine private oder gesetzliche Krankenversicherung zu bezahlen. Mit jedem Jahr haben sie aber so einen immer größeren Schuldenberg aufgehäuft, denn nicht nur die Beiträge mussten nachgezahlt werden, sondern auch erhebliche Säumnisgebühren. Nun gibt es aber ein Gesetz, mit dem zumindest einigen dieser Menschen geholfen werden kann. Das Gesamtproblem bleibt aber weiterhin bestehen: nur mit einer solidarischen Gesundheitsversicherung ohne Mindestbeitrag kann sich wirklich jede und jeder eine Krankenversicherung leisten.“
Wer also jetzt in der glücklichen Lage ist, eine Krankenversicherung bezahlen zu können, sollte sich rasch informieren, denn der Schuldenerlass kann nur bis zum 31.12. beantragt werden.
Eine Broschüre des Gesundheitsministeriums, das über die Regelung informiert, findet sich unter www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/einzelansicht.html
