Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Veranstaltungen in Gebäuden des Bundes (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14584)
Sicherheits- und Brandschutzgründe dürfen nicht zum Ausschluss von Menschen mit Behinderungen von öffentlichen Veranstaltungen führen. Die Bundesregierung wurde mit der Kleinen Anfrage 17/14502 aufgefordert, über die diesbezügliche Situation bei den Gebäuden des Bundes zu informieren. Dies hat sie nur sehr unzureichend getan. Deswegen erfolgt die Nachfrage.
