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Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Veranstaltungen in Gebäuden des Bundes (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14584)

KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 17/14614

Sicherheits- und Brandschutzgründe dürfen nicht zum Ausschluss von Menschen mit Behinderungen von öffentlichen Veranstaltungen führen. Die Bundesregierung wurde mit der Kleinen Anfrage 17/14502 aufgefordert, über die diesbezügliche Situation bei den Gebäuden des Bundes zu informieren. Dies hat sie nur sehr unzureichend getan. Deswegen erfolgt die Nachfrage.

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