Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Veranstaltungen in Gebäuden des Bundes
Sicherheits- und Brandschutzgründe dürfen nicht zum Ausschluss von Menschen mit Behinderungen von öffentlichen Veranstaltungen führen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, über die diesbezügliche Situation bei den Gebäuden des Bundes zu informieren.
