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Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Veranstaltungen in Gebäuden des Bundes

KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 17/14503

Sicherheits- und Brandschutzgründe dürfen nicht zum Ausschluss von Menschen mit Behinderungen von öffentlichen Veranstaltungen führen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, über die diesbezügliche Situation bei den Gebäuden des Bundes zu informieren.

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