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Unisextarife, kollektive Rechnungszinssenkung und Mindestleistungen in der privaten Krankenversicherung

KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 17/11812

Die privten Krankenversicherer müssen das Urteil des EuGH umsetzen und Unisextarife einführen, womit Frauen zukünftig nicht mehr diskriminiert werden sollen. Um Frauen in Bestandstarifen von der Inanspruchnahme ihres gesetzlich garantierten Wechselrechts in die neuen, für sie prinzipiell günstigeren Unisex-Tarife abzuhalten, senken die Versicherer nun kollektiv den Rechnungszins, was zu einer Erhöhung der Unisex-Beiträge führt, die damit unattraktiv werden.

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