Lebensmittel-Smiley nach dänischem Vorbild bundesweit einführen
Drucksache Nr.17/03434 - Der Smiley soll am Lebensmittelgeschäft, Restaurant oder Imbiss Verbraucherinnen und Verbraucher über die Kontrollergebnisse der Lebensmittelbehörden, z.B. die Einhaltung von Hygienevorschriften informieren.
Der Smiley soll am Lebensmittelgeschäft, Restaurant oder Imbiss Verbraucherinnen und Verbraucher über die Kontrollergebnisse der Lebensmittelbehörden, z.B. die Einhaltung von Hygienevorschriften informieren.