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18 Monate Bundeskinderschutzgesetz – Erfahrungen und Schlussfolgerungen – Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17/13853 - Das Bundeskinderschutzgesetz und die Familienhebammen werden 18 Monate alt. Vor diesem Hintergrund möchten wir den Umsetzungstand sowie mögliche Probleme bei der Umsetzung im Bereich Familienhebammen/Netzwerke

Frühe Hilfen sowie den Mittelabruf aus der Bundesinitiative von der Bundesregierung abfragen.

Das Bundeskinderschutzgesetz und die Familienhebammen werden 18 Monate alt. Vor diesem Hintergrund möchten wir den Umsetzungstand sowie mögliche Probleme bei der Umsetzung im Bereich Familienhebammen/Netzwerke
Frühe Hilfen sowie den Mittelabruf aus der Bundesinitiative von der Bundesregierung abfragen.

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Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/14244 vor.

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