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§ 219a des Strafgesetzbuches streichen – Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und ausreichende Versorgung sicherstellen

Gökay Akbulut

Drucksache Nr.20//1736 - § 219a StGB wird nach fast 90 Jahren endlich gestrichen - eine LINKE Forderung wird von der Ampel umgesetzt. Um reproduktive Selbstbestimmung in Deutschland zu erreichen, muss aber noch viel mehr passieren: Der Beratungszwang muss fallen, Beratung muss flächendeckend für Schwangere verfügbar sein. Schwangerschaftsabbrüche müssen flächendeckend barrierefrei und kostenfrei zugänglich sein. Schwangerschaftsabbrüche müssen entkriminalisiert werden. Nach § 219a Verurteilte sollen rehabilitiert werden.

§ 219a StGB wird nach fast 90 Jahren endlich gestrichen - eine LINKE Forderung wird von der Ampel umgesetzt. Um reproduktive Selbstbestimmung in Deutschland zu erreichen, muss aber noch viel mehr passieren: Der Beratungszwang muss fallen, Beratung muss flächendeckend für Schwangere verfügbar sein. Schwangerschaftsabbrüche müssen flächendeckend barrierefrei und kostenfrei zugänglich sein. Schwangerschaftsabbrüche müssen entkriminalisiert werden. Nach § 219a Verurteilte sollen rehabilitiert werden.

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