Änderungsantrag zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -20/1680, 20/1974, 20/2074- zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand – hier: Erwerbsminderungsrente
Drucksache Nr.20//2085 - Krankheit darf nicht arm machen! Die Zuschläge von 7,5 und 4,5 Prozent mehr Erwerbsminderungs-Rente wurden willkürlich gedeckelt und sind viel zu niedrig. Wenn die Zuschläge erst 2024 ausgezahlt werden können, dann muss wenigstens rückwirkend ein Ausgleich gewährt werden.
Krankheit darf nicht arm machen! Die Zuschläge von 7,5 und 4,5 Prozent mehr Erwerbsminderungs-Rente wurden willkürlich gedeckelt und sind viel zu niedrig. Wenn die Zuschläge erst 2024 ausgezahlt werden können, dann muss wenigstens rückwirkend ein Ausgleich gewährt werden.
