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Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen (…) - Regelbedarfsstufe 3 -

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17/04084 - Das Gesetz führt eine neue Regelbedarfsstufe in das Sozialhilferecht ein, die für erwachsene Personen gilt, die in einem Haushalt mit anderen leistungsberechtigten erwachsenen Personen leben. Der entsprechende Bedarf wird auf 291 Euro festgelegt - eine Kürzung gegenüber der bisherigen Praxis um etwa 70 Euro. Betroffen sind von dieser Regelung insbesondere Menschen mit Behinderungen, die bei ihren Eltern leben sowie Menschen in Einrichtungen. Dies soll mit dem Änderungsantrag verhindert werden.

Das Gesetz führt eine neue Regelbedarfsstufe in das Sozialhilferecht ein, die für erwachsene Personen gilt, die in einem Haushalt mit anderen leistungsberechtigten erwachsenen Personen leben. Der entsprechende Bedarf wird auf 291 Euro festgelegt - eine Kürzung gegenüber der bisherigen Praxis um etwa 70 Euro. Betroffen sind von dieser Regelung insbesondere Menschen mit Behinderungen, die bei ihren Eltern leben sowie Menschen in Einrichtungen. Dies soll mit dem Änderungsantrag verhindert werden.

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