Anerkennungspraxis ... im Hinblick auf Kriegsdienstverweigerungsanträge von Soldatinnen und Soldaten
Drucksache Nr.17/12352 - Über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) auf Antrag. Die Antwort auf die Kleine Anfrage soll Auskunft über die Anerkennungspraxis des BAFzA im Hinblick auf Kriegsdienstverweigerungsanträge von Soldatinnen und Soldaten geben.
Über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) auf Antrag. Die Antwort auf die Kleine Anfrage soll Auskunft über die Anerkennungspraxis des BAFzA im Hinblick auf Kriegsdienstverweigerungsanträge von Soldatinnen und Soldaten geben.
Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/12632 vor.
