Baumaßnahmen am Fliegerhorst Büchel, Ausweich-Standort Nörvenich und Folgen für die Sicherstellung der „Nukleare Teilhabe“
Drucksache Nr.19//26133 - Am Fliegerhorst Büchel sind insbesondere zwischen 2022 und 2026 umfangreiche Baumaßnahmen vorgesehen, die den dortigen Flugbetrieb für einen ganzen Zeitraum weitgehend "stilllegen". Wird die nukleare Teilhabe Deutschlands währenddessen ausgesetzt oder wird der Fliegerhorst Nörvenich für den Zeitraum zum Ausweichstandort, in dem der Bücheler Flugplatz nicht genutzt werden kann?
Am Fliegerhorst Büchel sind insbesondere zwischen 2022 und 2026 umfangreiche Baumaßnahmen vorgesehen, die den dortigen Flugbetrieb für einen ganzen Zeitraum weitgehend "stilllegen". Wird die nukleare Teilhabe Deutschlands währenddessen ausgesetzt oder wird der Fliegerhorst Nörvenich für den Zeitraum zum Ausweichstandort, in dem der Bücheler Flugplatz nicht genutzt werden kann?
