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Beteiligung an Forschung und Entwicklung von Atomwaffen und Komponenten

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.19//32074 - Im Rahmen der NATO könnte die Bundesrepublik bzw. Einrichtungen möglicherweise an der Forschung und Entwicklung von Atomwaffen beteiligt sein. Dazu könnte §16 des Kriegswaffenkontrollgesetzes eine rechtliche Grundlage bedeuten. Die Anfrage will klären, ob und wenn ja, in welchem Umfang die Bundesrepublik an der Knowhow-Entwicklung von Atomwaffen beteiligt ist.

Im Rahmen der NATO könnte die Bundesrepublik bzw. Einrichtungen möglicherweise an der Forschung und Entwicklung von Atomwaffen beteiligt sein. Dazu könnte §16 des Kriegswaffenkontrollgesetzes eine rechtliche Grundlage bedeuten. Die Anfrage will klären, ob und wenn ja, in welchem Umfang die Bundesrepublik an der Knowhow-Entwicklung von Atomwaffen beteiligt ist.

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