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Einsatz ausländischer Polizeikräfte in Deutschland sowie deutscher Polizeikräfte im Ausland

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17/04092 - Nach Angaben der Bundesregierung gehört es zur "ständigen Übung", dass ausländische Polizeikräfte in Deutschland und deutscher Polizeikräfte im EU-Ausland exekutive Befugnisse wahrnehmen. Eine parlamentarische Kontrolle solcher Einsätze gibt es bisher faktisch nicht. Die Rechtsgrundlagen sind auch aus Sicht der Polizeigewerkschaften unklar, die Einsatzphilosophien der Polizeien unterschiedlich.

Nach Angaben der Bundesregierung gehört es zur "ständigen Übung", dass ausländische Polizeikräfte in Deutschland und deutscher Polizeikräfte im EU-Ausland exekutive Befugnisse wahrnehmen. Eine parlamentarische Kontrolle solcher Einsätze gibt es bisher faktisch nicht. Die Rechtsgrundlagen sind auch aus Sicht der Polizeigewerkschaften unklar, die Einsatzphilosophien der Polizeien unterschiedlich.

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Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/04298 vor.

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