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Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.18/08498 - Ende Juni 2016 schlägt die Mindestlohnkommission einen neuen Mindestlohn ab Januar 2017 vor - eine Erhöhung über die Armutsschwelle ist kaum zu erwarten. Mit der Kleinen Anfrage soll klargestellt werden, welcher Lohn nötig wäre, um tatsächlich ohne Aufstockerleistungen ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.

Ende Juni 2016 schlägt die Mindestlohnkommission einen neuen Mindestlohn ab Januar 2017 vor - eine Erhöhung über die Armutsschwelle ist kaum zu erwarten. Mit der Kleinen Anfrage soll klargestellt werden, welcher Lohn nötig wäre, um tatsächlich ohne Aufstockerleistungen ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.

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Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/08814 vor.

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