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Freiwillige Unterstützungsleistung für Opfer des Luftschlags nahe Kundus

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17/07868 - DIE LINKE fragt die Bundesregierung nach der Entscheidung, den Kundus-Opfern eine freiwillige Unterstützungsleistung anzubieten statt eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Für die Art und Weise der Wiedergutmachung ist ausschließlich die Bundesregierung verantwortlich. Dessen ungeachtet überließ sie der afghanischen Menschenrechtskommission AIHRC die Entscheidung in Bezug auf die Höhe der finanziellen Unterstützungsleistung.

DIE LINKE fragt die Bundesregierung nach der Entscheidung, den Kundus-Opfern eine freiwillige Unterstützungsleistung anzubieten statt eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Für die Art und Weise der Wiedergutmachung ist ausschließlich die Bundesregierung verantwortlich. Dessen ungeachtet überließ sie der afghanischen Menschenrechtskommission AIHRC die Entscheidung in Bezug auf die Höhe der finanziellen Unterstützungsleistung.

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Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/08120 vor.

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