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Für eine Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe und eine Geldstrafe nach dem Einbußeprinzip

André Hahn

Drucksache Nr.20//4420 - Die Forderung nach der Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe steht aktuell im Zentrum der Aufmerksamkeit verschiedenster Initiativen. Klar ist, dass sie für sehr viele Menschen, die ursprünglich eine Gelstrafe zahlen sollten, zu einer Freiheitsstrafe führt. Eingesperrt werden fast nur zahlungunfähige, von Armut betroffene Menschen. Die Wirkung ist nicht resozialisierend, sondern entsozialisierend. Mit dem Pfändungsrecht sind für zahlungsfähige Menschen auch ausreichend Druckmittel gegeben.

Die Forderung nach der Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe steht aktuell im Zentrum der Aufmerksamkeit verschiedenster Initiativen. Klar ist, dass sie für sehr viele Menschen, die ursprünglich eine Gelstrafe zahlen sollten, zu einer Freiheitsstrafe führt. Eingesperrt werden fast nur zahlungunfähige, von Armut betroffene Menschen. Die Wirkung ist nicht resozialisierend, sondern entsozialisierend. Mit dem Pfändungsrecht sind für zahlungsfähige Menschen auch ausreichend Druckmittel gegeben.

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