Geplante Härtefallregelung für das SGB II
Drucksache Nr.17/00825 - Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung in seinem Urteil zu den Hartz IV-Sätzen u.a. aufgegeben, einen Leistungsanspruch für unabweisbare, laufende, nicht einmalige Bedarfe zu schaffen und diese bis dahin auf Basis einer Härtefallregelung zu gewähren. Der von Ministerium und Bundesagentur für Arbeit erarbeitete Katalog ist sehr eng gefasst, was nichts Gutes für die zu schaffende gesetzliche Regelung erwarten lässt. DIE LINKE fragt deshalb nach.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung in seinem Urteil zu den Hartz IV-Sätzen u.a. aufgegeben, einen Leistungsanspruch für unabweisbare, laufende, nicht einmalige Bedarfe zu schaffen und diese bis dahin auf Basis einer Härtefallregelung zu gewähren. Der von Ministerium und Bundesagentur für Arbeit erarbeitete Katalog ist sehr eng gefasst, was nichts Gutes für die zu schaffende gesetzliche Regelung erwarten lässt. DIE LINKE fragt deshalb nach.
Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/01070 vor.
