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„Gezielte Tötungen“ durch US-Drohnen und Aktivitäten sowie die Verwicklung deutscher Behörden

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17/13169 - In mehreren Fällen waren und sind deutsche Behörden in sogenannte "gezielte Tötungen" durch US-Drohnen durch Weitergabe von Informationen involviert. Hinweise zur Aufklärung oder Anklage durch den Generalbundesanwalt werden aber von Regierungen Pakistans oder der USA verweigert und von der Bundesregierung geheim gehalten. Jetzt wurde bekannt, dass die Bundeswehr in mehreren Fällen selbst US-Drohnen „bestellte“, um Afghanistan Tötungen durchzuführen.

In mehreren Fällen waren und sind deutsche Behörden in sogenannte "gezielte Tötungen" durch US-Drohnen durch Weitergabe von Informationen involviert. Hinweise zur Aufklärung oder Anklage durch den Generalbundesanwalt werden aber von Regierungen Pakistans oder der USA verweigert und von der Bundesregierung geheim gehalten. Jetzt wurde bekannt, dass die Bundeswehr in mehreren Fällen selbst US-Drohnen „bestellte“, um Afghanistan Tötungen durchzuführen.

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Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/13381 vor.

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