Zum Hauptinhalt springen

Kriegsdienstverweigerung

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.19//19952 - Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung besteht seit 1949 und ist damit älter als die Bundeswehr selbst, die erst durch die Wiederbewaffnung 1956 eingeführt wurde. Für viele Soldat*innen stellt die wachsende Zahl von Kampfeinsätzen im Ausland den ausschlaggebenden Grund dar, den Kriegsdienst zu verweigern. Für viele Soldat*innen ist es in der Praxis schwer, ihr Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung wahrzunehmen, weil die Bundeswehr dann hohe Ausbildungskosten zurückfordert.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung besteht seit 1949 und ist damit älter als die Bundeswehr selbst, die erst durch die Wiederbewaffnung 1956 eingeführt wurde. Für viele Soldat*innen stellt die wachsende Zahl von Kampfeinsätzen im Ausland den ausschlaggebenden Grund dar, den Kriegsdienst zu verweigern. Für viele Soldat*innen ist es in der Praxis schwer, ihr Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung wahrzunehmen, weil die Bundeswehr dann hohe Ausbildungskosten zurückfordert.

Drucksache herunterladen

Zurück zum Kopf der Seite