Maßnahmen gegen die Betätigung der Arbeiterpartei Kurdistans in Deutschland
Drucksache Nr.17/12775 - Im November 1993 verhängte das Bundesinnenministerium ein Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans PKK und Dutzender weiterer als PKK-nah angesehener Vereine, Verlage und Presseagenturen.
Im November 1993 verhängte das Bundesinnenministerium ein Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans PKK und Dutzender weiterer als PKK-nah angesehener Vereine, Verlage und Presseagenturen.
Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/13072 vor.
