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Maßnahmen gegen die Betätigung der Arbeiterpartei Kurdistans in Deutschland

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17/12775 - Im November 1993 verhängte das Bundesinnenministerium ein Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans PKK und Dutzender weiterer als PKK-nah angesehener Vereine, Verlage und Presseagenturen.

Im November 1993 verhängte das Bundesinnenministerium ein Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans PKK und Dutzender weiterer als PKK-nah angesehener Vereine, Verlage und Presseagenturen.

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Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/13072 vor.

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