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Mindestlohn in der Pflegebranche

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17/02768 - Der im Juli vom Bundeskabinett beschlossene Branchenmindestlohn in der Pflege ist sowohl auf seinem Niveau als auch mit seinem Geltungsbereich unzureichend und wird den außerordentlichen Belastungen für die Beschäftigten nicht gerecht. Die Kleine Anfrage fragt nach den Vorhaben der Bundesregierung, mit denen diese die möglichen Mindestlohnumgehungen ausschließen will und nach den Sachgründen für die Geltungseinschränkung.

Der im Juli vom Bundeskabinett beschlossene Branchenmindestlohn in der Pflege ist sowohl auf seinem Niveau als auch mit seinem Geltungsbereich unzureichend und wird den außerordentlichen Belastungen für die Beschäftigten nicht gerecht. Die Kleine Anfrage fragt nach den Vorhaben der Bundesregierung, mit denen diese die möglichen Mindestlohnumgehungen ausschließen will und nach den Sachgründen für die Geltungseinschränkung.

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Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/02844 vor.

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