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Nebentätigkeiten von Soldatinnen und Soldaten

André Hahn

Drucksache Nr.20//6152 - Auch Angehörige der Bundeswehr können nach Genehmigung ihrer Vorgesetzten eine Nebentätigkeit aufnehmen. Zur Praxis und Genehmigungen ist wenig bekannt. Allerdings hat der Graubereich von Militär- und Sicherheitsfirmen bei "Uniter" oder "Asgaard" und die Verbindungen in die Extreme Rechte für Aufsehen und auch strafrechtliche Ermittlungen gesorgt.

Auch Angehörige der Bundeswehr können nach Genehmigung ihrer Vorgesetzten eine Nebentätigkeit aufnehmen. Zur Praxis und Genehmigungen ist wenig bekannt. Allerdings hat der Graubereich von Militär- und Sicherheitsfirmen bei "Uniter" oder "Asgaard" und die Verbindungen in die Extreme Rechte für Aufsehen und auch strafrechtliche Ermittlungen gesorgt.

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