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Prüfung und Konsequenzen möglicher Pflichtverletzungen von Beamten im Ruhestand

Gökay Akbulut

Drucksache Nr.20//5016 - Das Disziplinarrecht ermöglicht es auch, schon im Ruhestand befindliche Beamte zu sanktionieren. Dies gilt insbesondere bei staats- und verfassungsfeindlichen Handlungen. Mit der Anfrage soll hier vor allem ein Überblick hergestellt werden, wie viele und welche Konstellationen dies überhaupt betrifft.

Das Disziplinarrecht ermöglicht es auch, schon im Ruhestand befindliche Beamte zu sanktionieren. Dies gilt insbesondere bei staats- und verfassungsfeindlichen Handlungen. Mit der Anfrage soll hier vor allem ein Überblick hergestellt werden, wie viele und welche Konstellationen dies überhaupt betrifft.

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