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"racial profiling" bei verdachtslosen Personenkontrollen der Bundespolizei

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17/11776 - Ein Gerichtsurteil vom August hat klargestellt, dass die Methode des "racial profiling" in Deutschland unzulässig ist. Umgehend wurde von Seiten der Polizeivertreter schon angekündigt, dass man sich daran nicht halten wolle. Die Bundesregierung muss sich deutlicher als bisher von dieser rassistischen Kontrollpraxis distanzieren und zeigen, wie sie Rassismus in der Polizei entgegenwirken will.

Ein Gerichtsurteil vom August hat klargestellt, dass die Methode des "racial profiling" in Deutschland unzulässig ist. Umgehend wurde von Seiten der Polizeivertreter schon angekündigt, dass man sich daran nicht halten wolle. Die Bundesregierung muss sich deutlicher als bisher von dieser rassistischen Kontrollpraxis distanzieren und zeigen, wie sie Rassismus in der Polizei entgegenwirken will.

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Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/11971 vor.

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