Reformbemühungen bei der Restitution von NS-Raubkunst
Drucksache Nr.20//12462 - Nach Medienberichten hat das Bundeskabinett am 24. Juli 2024 einen Gesetzentwurf gebilligt, der die völlig unzureichende Restitution von NS-Raubkunst neu regeln soll. Anstelle der Beratenden Kommission sollen offenbar Schiedsgerichte treten. Unklar ist, ob die von vielen Expert*innen geforderte Beweislastumkehr, die einseitige Anrufbarkeit, ein Verjährungsausschluss, Regelungen zur Verhinderung einer Ersitzung sowie zu Streitwertobergrenzen gehören.
Nach Medienberichten hat das Bundeskabinett am 24. Juli 2024 einen Gesetzentwurf gebilligt, der die völlig unzureichende Restitution von NS-Raubkunst neu regeln soll. Anstelle der Beratenden Kommission sollen offenbar Schiedsgerichte treten. Unklar ist, ob die von vielen Expert*innen geforderte Beweislastumkehr, die einseitige Anrufbarkeit, ein Verjährungsausschluss, Regelungen zur Verhinderung einer Ersitzung sowie zu Streitwertobergrenzen gehören.
