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Renten für Leistungsberechtigte des "Ghetto-Rentengesetzes" ab dem Jahr 1997 nachträglich auszahlen

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17//07985 - Durch zu restriktive Interpretation des 2002 vom Bundestag einstimmig verabschiedeten Gesetzes wurden zunächst fast alle Rentenanträge abgelehnt. Die entstandene Verzögerung war von den NS-Opfern nicht zu verantworten, dennoch müssen sie nun in Kauf nehmen, dass ihnen sechseinhalb Jahre Rentenansprüche verloren gehen. Dies ist nicht hinnehmbar, auch weil es hier um eine Form fälliger Wiedergutmachung geht.

Durch zu restriktive Interpretation des 2002 vom Bundestag einstimmig verabschiedeten Gesetzes wurden zunächst fast alle Rentenanträge abgelehnt. Die entstandene Verzögerung war von den NS-Opfern nicht zu verantworten, dennoch müssen sie nun in Kauf nehmen, dass ihnen sechseinhalb Jahre Rentenansprüche verloren gehen. Dies ist nicht hinnehmbar, auch weil es hier um eine Form fälliger Wiedergutmachung geht.

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