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Sicherheitsüberprüfungen von Schutzsuchenden

André Hahn

Drucksache Nr.20//7789 - Seit 2018 nimmt Deutschland Schutzsuchende, die aus Seenot gerettet wurden, im Rahmen von Relocation-Verfahren auf. Teil dieser Verfahren sind sogenannte Sicherheitsüberprüfungen, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei durchgeführt werden. Aufgrund von Intransparenz und willkürlicher Ablehnungen stehen diese Überprüfungen in der Kritik. Trotzdem sollen sie künftig auch bei der Aufnahme gefährdeter Afghan*innen angewendet werden.

Seit 2018 nimmt Deutschland Schutzsuchende, die aus Seenot gerettet wurden, im Rahmen von Relocation-Verfahren auf. Teil dieser Verfahren sind sogenannte Sicherheitsüberprüfungen, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei durchgeführt werden. Aufgrund von Intransparenz und willkürlicher Ablehnungen stehen diese Überprüfungen in der Kritik. Trotzdem sollen sie künftig auch bei der Aufnahme gefährdeter Afghan*innen angewendet werden.

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