Sicherstellung der Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen
Drucksache Nr.19//16309 - Die Länder sind durch das Schwangerschaftskonfliktgesetz verpflichtet, die Versorgung zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Ob sie dieser Pflicht angemessen nachkommen, ist auch aufgrund fehlender Bestimmungen und Daten völlig unklar. Dazu kommt das Weigerungsrecht, an der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen mitzuwirken, das in einem Spannungsverhältnis zum Versorgungsauftrag steht.
Die Länder sind durch das Schwangerschaftskonfliktgesetz verpflichtet, die Versorgung zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Ob sie dieser Pflicht angemessen nachkommen, ist auch aufgrund fehlender Bestimmungen und Daten völlig unklar. Dazu kommt das Weigerungsrecht, an der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen mitzuwirken, das in einem Spannungsverhältnis zum Versorgungsauftrag steht.
