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Sorgfaltspflichtengesetz grundlegend nachbessern - Menschenrechte in Lieferketten wirksam schützen

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.19//29279 - Nach Jahren des zivilgesellschaftlichen und politischen Drucks hat das Kabinett der Bundesregierung am 3. März 2021 den Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Sorgfaltspflichtengesetz) beschlossen. Diese historische Chance, Menschenrechte und Gerechtigkeit in der deutschen Wirtschaft wieder stärker zu verankern, hat die Bundesregierung im aktuellen Gesetzesentwurf jedoch verpasst. Wir fordern daher eine umfangreiche Überarbeitung.

Nach Jahren des zivilgesellschaftlichen und politischen Drucks hat das Kabinett der Bundesregierung am 3. März 2021 den Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Sorgfaltspflichtengesetz) beschlossen. Diese historische Chance, Menschenrechte und Gerechtigkeit in der deutschen Wirtschaft wieder stärker zu verankern, hat die Bundesregierung im aktuellen Gesetzesentwurf jedoch verpasst. Wir fordern daher eine umfangreiche Überarbeitung.

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