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Stand der Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)

Caren Lay

Drucksache Nr.20//1955 - Obwohl die rechtlich bindende Istanbul-Konvention, das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ bereits seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft ist, ist bisher noch viel zu wenig zu ihrer Umsetzung geschehen. Mit dieser Kleinen Anfrage wollen wir den konkreten Umsetzungsstand und Handlungsbedarf erfahren.

Obwohl die rechtlich bindende Istanbul-Konvention, das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ bereits seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft ist, ist bisher noch viel zu wenig zu ihrer Umsetzung geschehen. Mit dieser Kleinen Anfrage wollen wir den konkreten Umsetzungsstand und Handlungsbedarf erfahren.

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