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Stand und Entwicklung des Lobbyregisters von Bundestag und Bundesregierung

Jan Korte

Drucksache Nr.20//3305 - Seit Anfang 2022 ist das Lobbyregistergesetz in Kraft. Firmen und Verbände müssen sich seither öffentlich registrieren lassen, bevor sie zu Bundestagsabgeordneten, Regierungsmitgliedern und deren Mitarbeitern Kontakt aufnehmen. Bisher haben dies fast 28.500 getan. Die bisherigen Regelungen sind jedoch unzureichend. Auch die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag einige Veränderungen der Lobbyregelungen angekündigt. Wann das passieren wird und wie diese aussehen sollen ist jedoch unklar.

Seit Anfang 2022 ist das Lobbyregistergesetz in Kraft. Firmen und Verbände müssen sich seither öffentlich registrieren lassen, bevor sie zu Bundestagsabgeordneten, Regierungsmitgliedern und deren Mitarbeitern Kontakt aufnehmen. Bisher haben dies fast 28.500 getan. Die bisherigen Regelungen sind jedoch unzureichend. Auch die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag einige Veränderungen der Lobbyregelungen angekündigt. Wann das passieren wird und wie diese aussehen sollen ist jedoch unklar.

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