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Überstellung von Asylsuchenden im Dublin-System nach Ungarn trotz drohender Inhaftierung und Abschiebung vor Ende des Asylverfahrens

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17/08653 - Neben Griechenland und Italien bestehen mittlerweile auch hinsichtlich Ungarns erhebliche Zweifel, ob dort die Asylrichtlinien der EU auf einem Niveau eingehalten werden, das Rückschiebungen von Asylsuchenden im Rahmen des Dublin-Systems rechtfertigen kann. So galt dort bis Ende 2011 Syrien als sicherer Herkunftsstaat. Rückgeschobene Asylbewerber können trotz weiter laufenden Asylverfahrens zurückgeschoben werden. Die Bundesregierung soll hierzu Stellung nehmen.

Neben Griechenland und Italien bestehen mittlerweile auch hinsichtlich Ungarns erhebliche Zweifel, ob dort die Asylrichtlinien der EU auf einem Niveau eingehalten werden, das Rückschiebungen von Asylsuchenden im Rahmen des Dublin-Systems rechtfertigen kann. So galt dort bis Ende 2011 Syrien als sicherer Herkunftsstaat. Rückgeschobene Asylbewerber können trotz weiter laufenden Asylverfahrens zurückgeschoben werden. Die Bundesregierung soll hierzu Stellung nehmen.

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Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/08836 vor.

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