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Umsetzung der Abschiebungsrichtlinie der Europäischen Union und die Praxis der Abschiebungshaft

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17/07446 - Die Umsetzung der EU-Rückführungsrichtlinie bietet den Anlass, um eine kritische Bestandsaufnahme der Richtlinienumsetzung und der gegenwärtigen Abschiebungs- bzw. Abschiebungshaftpraxis in Deutschland vorzunehmen. Insbesondere die Inhaftierung von Minderjährigen und besonders Schutzbedürftigen sowie die Höchstdauer von bis zu 18 Monaten Haft zur Durchsetzung eines Verwaltungsaktes (Ausreisepflicht) sind ein fortdauernder Skandal.

Die Umsetzung der EU-Rückführungsrichtlinie bietet den Anlass, um eine kritische Bestandsaufnahme der Richtlinienumsetzung und der gegenwärtigen Abschiebungs- bzw. Abschiebungshaftpraxis in Deutschland vorzunehmen. Insbesondere die Inhaftierung von Minderjährigen und besonders Schutzbedürftigen sowie die Höchstdauer von bis zu 18 Monaten Haft zur Durchsetzung eines Verwaltungsaktes (Ausreisepflicht) sind ein fortdauernder Skandal.

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Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/10597 vor.

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