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Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.20//263 - Das Anfang 2020 verabschiedete Organspendegesetz wird im März 2022 in Kraft treten, aber voraussichtlich kaum umgesetzt. Die technischen Voraussetzungen sind nicht geschaffen worden, Bund, Länder und Kommunen streiten sich weiter um Kosten und Zuständigkeiten. Angesichts des anhaltenden Mangels an Spenderorganen ist das ein dramatisches Scheitern.

Das Anfang 2020 verabschiedete Organspendegesetz wird im März 2022 in Kraft treten, aber voraussichtlich kaum umgesetzt. Die technischen Voraussetzungen sind nicht geschaffen worden, Bund, Länder und Kommunen streiten sich weiter um Kosten und Zuständigkeiten. Angesichts des anhaltenden Mangels an Spenderorganen ist das ein dramatisches Scheitern.

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