Vertrauensschutz bei Rentenleistungen für alle aus der DDR-Geflüchteten, Abgeschobenen und Ausgereisten gewähren
Drucksache Nr.17//13453 - Wer die DDR verlassen hat (Flucht, Ausreise, Abschiebung), der sollte im Alter über das Fremdrentenrecht so gestellt werden, als habe er sein gesamtes Erwerbsleben in der Bundesrepublik zurückgelegt. Trotz dieser Zusagen wird die Rente inzwischen nach dem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) berechnet, das auch für alle in der DDR Gebliebenen gilt. Betroffene fühlen sich wieder zum DDR-Bürger gemacht und müssen Einbußen hinnehmen. Ihnen soll Vertrauensschutz gewährt werden.
Wer die DDR verlassen hat (Flucht, Ausreise, Abschiebung), der sollte im Alter über das Fremdrentenrecht so gestellt werden, als habe er sein gesamtes Erwerbsleben in der Bundesrepublik zurückgelegt. Trotz dieser Zusagen wird die Rente inzwischen nach dem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) berechnet, das auch für alle in der DDR Gebliebenen gilt. Betroffene fühlen sich wieder zum DDR-Bürger gemacht und müssen Einbußen hinnehmen. Ihnen soll Vertrauensschutz gewährt werden.
