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Wiedereingliederung fördern - Gefangene in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einbeziehen

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17//13103 - Gefangene unterliegen der Arbeitspflicht, werden vollkommen unzuereichend entlohnt und sind weder in der gesetzlichen Renten, Kranken- noch Pflegeversicherung versichert. Das wirkt als doppelte Bestrafung und steht dem Ziel der Resozialisierung entgegen. Deswegen mus die Arbeitspflicht abgeschafft, die Entlohnung für erwerbstätige Gefangene angehoben und alle Gefangenen in alle Sozialversicherungen einbezogen werden.

Gefangene unterliegen der Arbeitspflicht, werden vollkommen unzuereichend entlohnt und sind weder in der gesetzlichen Renten, Kranken- noch Pflegeversicherung versichert. Das wirkt als doppelte Bestrafung und steht dem Ziel der Resozialisierung entgegen. Deswegen mus die Arbeitspflicht abgeschafft, die Entlohnung für erwerbstätige Gefangene angehoben und alle Gefangenen in alle Sozialversicherungen einbezogen werden.

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