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Wirksamkeit der örtlichen Beiräte bei den Jobcentern

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17//12351 - Mit dem Gesetz über die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde die Einrichtung von örtlichen Beiräten bei Jobcentern festgeschrieben. Beiräte müssen bei allen Jobcentern gebildet werden. Seit Inkrafttreten des Gesetzes sind zwei Jahre vergangen. Es stellt sich die Frage, wie wirksam die Beiräte arbeiten und wie sie in die Lage versetzt werden, ihren gesetzlich verankerten Anspruch zu erfüllen.

Mit dem Gesetz über die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde die Einrichtung von örtlichen Beiräten bei Jobcentern festgeschrieben. Beiräte müssen bei allen Jobcentern gebildet werden. Seit Inkrafttreten des Gesetzes sind zwei Jahre vergangen. Es stellt sich die Frage, wie wirksam die Beiräte arbeiten und wie sie in die Lage versetzt werden, ihren gesetzlich verankerten Anspruch zu erfüllen.

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