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Wohnkostenlücke 2021

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.20//2691 - In der Grundsicherung werden Miete und Heizkosten grundsätzlich nur übernommen, wenn sie vor Ort als angemessen gelten. Die lokalen Richtwerte sind oft extrem niedrig, teilweise sogar rechtswidrig. Viele Menschen erhalten deshalb nicht ihre volle Miete ("Wohnkostenlücke"). Sie zahlen dann aus dem Regelsatz drauf und sparen z.B. am Essen. Wir fragen fürs Jahr 2021 ab, wie viele Menschen betroffen waren, wie sich die Corona-Erleichterungen ausgewirkt haben und was die Bundesregierung plant.

In der Grundsicherung werden Miete und Heizkosten grundsätzlich nur übernommen, wenn sie vor Ort als angemessen gelten. Die lokalen Richtwerte sind oft extrem niedrig, teilweise sogar rechtswidrig. Viele Menschen erhalten deshalb nicht ihre volle Miete ("Wohnkostenlücke"). Sie zahlen dann aus dem Regelsatz drauf und sparen z.B. am Essen. Wir fragen fürs Jahr 2021 ab, wie viele Menschen betroffen waren, wie sich die Corona-Erleichterungen ausgewirkt haben und was die Bundesregierung plant.

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