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Zuverlässigkeitsprüfverfahren von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.19//19226 - Steht die Zuverlässigkeit des Antragstellers für Rüstungsexporte infrage, kann eine Aussetzung der Bescheidung von Genehmigungsanträgen erfolgen. Im Rahmen von Zuverlässigkeitsprüfverfahren, die bei Verdachtsfällen illegaler Ausfuhren in der Regel eingeleitet werden.

Steht die Zuverlässigkeit des Antragstellers für Rüstungsexporte infrage, kann eine Aussetzung der Bescheidung von Genehmigungsanträgen erfolgen. Im Rahmen von Zuverlässigkeitsprüfverfahren, die bei Verdachtsfällen illegaler Ausfuhren in der Regel eingeleitet werden.

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